Eine Einzelsitzung à 60 Minuten (inkl. Vor- und Nachbereitung) | CHF 200.– |
Eine Paar- oder Familiensitzung à 75 Minuten (inkl. Vor- und Nachbereitung) | CHF 250.- |
Manche Krankenkassen-Zusatzversicherungen (VVG) übernehmen einen Teil der Kosten der Psychologischen Psychotherapie. Im Hinblick auf die Eingliederung in das Berufsleben junger Erwachsener übernimmt die IV in gewissen Fällen die Kosten der Psychologischen Psychotherapie bei Jugendlichen. Stehen die psychischen Beschwerden in Zusammenhang mit einer Straftat, kann bei der kantonalen Opferhilfe (www.opferhilfe.zh.ch) ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden. Termine können bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin ohne Kostenfolge abgesagt werden.